Die Mindestlohnkommission hat am Dienstag in Berlin beschlossen, der Bundesregierung eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro/Stunde vorzuschlagen. Die Bundesregierung wird nun prüfen, ob sie dieser Empfehlung folgt und den gesetzlichen Mindestlohn per Rechtsverordnung zum 1. Januar 2017 anhebt.
DGB-Vorstands- und Kommissionsmitglied Stefan Körzell hält den Kompromiss mit der Arbeitgeberseite für vertretbar: „Es waren dicke Bretter zu bohren. Die erste Anhebung des Mindestlohns kommt zunächst einmal rund vier Millionen Geringverdienern zu Gute. Sie werden ab 1. Januar in einer Vollzeitstelle monatlich ca. 55 Euro mehr in der Tasche haben. Der höhere Mindestlohn ist aber auch positiv für Wirtschaft sowie Steuer- und Sozialsysteme: Jeder Cent bedeutet 70 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr – und damit mehr Steuer- und Beitragseinnahmen.“
Die Gewerkschaftsvertreterin und -vertreter sind mit einzelnen Aspekten des Evaluationsberichtes nicht einverstanden. Deshalb haben sie etwa zu Ausnahmen vom Mindestlohn, Kontrollen und Sanktionen und zur Rolle der Geflüchteten auf dem künftigen Arbeitsmarkt gesondert Stellung bezogen.
Die Mindestlohnkommission besteht aus einem Vorsitzenden, jeweils drei stimmberechtigten Mitgliedern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft.
Neue DGB-Datenkarte für alle Bundesländer: Der Mindestlohn wirkt. In allen Bundesländern sind die Löhne der untersten Einkommensgruppe in diversen Branchen deutlich gestiegen. Deutschlandweit hat die Beschäftigung in Branchen zugenommen, in denen der Mindestlohn für ein Lohnplus sorgte.
Quelle: www.dgb.de – Pressemitteilung