WIESBADEN – Rund 975 000 Personen bezogen zum Jahresende 2015 in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr (363 000 Personen) entspricht dies einem Plus von 169 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis weiter mitteilt, hat sich damit die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr 2010 (130 000 Personen) zum sechsten Mal in Folge erhöht. 2015 waren 67 % der Empfänger männlich und 33 % weiblich. Fast 30 % aller Leistungsberechtigten waren noch nicht volljährig, rund 70 % im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und nur etwa 1 % bereits 65 Jahre oder älter.
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine der in § 1 AsylbLG aufgeführten Voraussetzungen erfüllen (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz, Duldung, Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar, Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder, noch nicht gestattete Einreise über einen Flughafen sowie Folge- oder Zweitantrag). Ausländer die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind hingegen nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt.
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Quelle: www.destatis.de