WIESBADEN – Am 31.12.2016 waren 1,6 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert, das waren 16 % der ausländischen Bevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Schutzsuchenden seit dem Jahresende 2014 um 851 000 (+ 113 %). Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, subsidiär Schutzberechtigte sowie abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich weiterhin in Deutschland aufhalten. 392 000 Ausländerinnen und Ausländer bleiben unberücksichtigt, weil sich auf Basis der Angaben im AZR derzeit nicht eindeutig bestimmen lässt, ob es sich um Schutzsuchende handelt oder nicht.
Schutzsuchende lassen sich nach dem so genannten Schutzstatus unterscheiden. Schutzsuchende, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, haben einen offenen Schutzstatus. Am Jahresende 2016 waren dies 573 000 (36 %). 872 000 Schutzsuchende (54 %) verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Überwiegend war diese Anerkennung jedoch nur befristet (600 000). Bei 158 000 Schutzsuchenden wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt. Diese Personen waren daher ohne Schutzstatus und grundsätzlich ausreisepflichtig. Bei 75 % (118 000) war diese Ausreisepflicht aufgrund einer Duldung jedoch vorübergehend ausgesetzt.
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Quelle: www.destatis.de