Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) wird einfacher: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. So hat es der Bundestag beschlossen.
Am 3. Februar hatte das Kabinett die Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung beschlossen: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden nach dem Vorhaben für zwölf Monate statt wie bisher für sechs Monate bewilligt.
Bei der Vorstellung des Gesetzes sagte Bundesarbeitsministerin Nahles: „Das entlastet unheimlich“. Sie machte darauf aufmerksam, dass die „Aufstocker“, die Arbeitslosengeld I und dazu ergänzend Grundsicherung bekommen, nun von der Bundesagentur für Arbeit betreut würden. Vorher waren die Arbeitslosen bei den Jobcentern.
„Damit haben wir Kapazitäten frei für die, die jetzt zu uns kommen“, so Nahles. Die Vermittlung speziell von Flüchtlingen sei für die Jobcenter eine Aufgabe großer Dimension.
Für Trennungskinder bleibt es beim geltenden Recht
Zurückgenommen wurden Änderungen für Alleinerziehende, die für sich und ihr Kind Grundsicherung (Hartz IV) erhalten. Vorgesehen war, dass der Regelsatz für das Kind entsprechend der Anwesenheitstage im jeweiligen Haushalt aufgeteilt wird.
Leistung wird nicht entzogen
Legen ältere Menschen, die Hartz IV beziehen, keine Unterlagen zur vorgezogenen Rente vor, werden sie nicht sanktioniert. Sprich, Leistungen werden nicht entzogen. Für alle anderen gilt, dass Leistungen entzogen werden können, wenn keine Unterlagen vorgelegt werden.
Ein-Euro-Jobs jetzt bis zu 36 Monate
Langzeitarbeitslose können zukünftig drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben. Das gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Bisher war das nur für maximal zwei Jahre in einem Zeitraum von fünf Jahren möglich.
Mehr Wohnungen als angemessen bewertet
Die Ausgaben für Unterkunft und Heizung müssen künftig nicht mehr jeweils für sich genommen, sondern lediglich in der Summe angemessen sein (Bruttowarmmiete). Sollte also die Unterkunft teurer sein, kann das durch weniger Kosten bei der Heizung ausgeglichen werden und umgekehrt. Für Grundsicherungsbezieher werden dann voraussichtlich mehr Wohnungen als bisher als „angemessen“ bewertet.
Grundsicherung nicht pfändbar
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind nach dem neuen Gesetz nicht pfändbar und nicht übertragbar.
Die Vorschriften, welches Einkommen angerechnet wird, werden einfacher. Das ist praxisnäher und entspricht der gängigen Rechtsprechung.
Auszubildende können aufstocken
Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen. Sie waren bisher von den Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeschlossen. Dabei werden allerdings Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung angerechnet.
Job gefunden: Leistungen können weiter laufen
Hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden. Das gilt auch, wenn die oder der Betreffende nicht mehr hilfebedürftig ist.
Ist ein junger Mensch schwer zu erreichen und in einer schwierigen Lebenslage, kann er nun gefördert werden, um eine Ausbildung oder einen Job zu finden.
Mehr Klarheit für alle, weniger Bürokratie
Ziel des Gesetzes ist es, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Rechtsansprüche zu verschaffen. Die Leistungen sollen passgenauer auf die persönliche Situation angewendet werden. Dazu gehört, dass Leistungsberechtigte besser und individuell zu ihren Ansprüchen beraten werden. Beschäftigte der Jobcenter werden von Bürokratie entlastet.
Donnerstag, 23. Juni 2016
Quelle: www.bundesregierung.de