Das Bundeskabinett hat heute das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe beschlossen. Das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) regelt die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII (Nichterwerbsfähige, Menschen mit Behinderungen, Bezieher von Grundsicherung im Alter) und der Regelleistung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Erwerbsfähige). Die neuen Regelbedarfe sollen ab dem 1. Januar 2017 gelten. Die Neufestlegung der Bedarfe muss alle fünf Jahre erfolgen, wenn neue Daten über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen (sog. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS). Daneben wird mit dem Gesetz auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes berücksichtigt.
…
Mehr dazu hier
Quelle: http://www.bmas.de