5,6 Milliarden Euro staatliche Nettoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
WIESBADEN – Rund 468 000 Personen bezogen zum Jahresende 2017 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr (728 000 Personen) entspricht dies einem Minus von knapp 36 %. Damit hat sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher zum zweiten Mal in Folge verringert (2015/2016: -25 %).
Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine der in § 1 AsylbLG aufgeführten Voraussetzungen erfüllen (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz, Duldung, Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar, Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder, noch nicht gestattete Einreise über einen Flughafen sowie Folge- oder Zweitantrag). Ausländerinnen und Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind hingegen nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und deshalb in dieser Statistik nicht enthalten.
…
Mehr dazu hier
Quelle: www.destatis.de