WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2017 rund 143 300 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls (Gefährdungseinschätzungen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr. Trotz steigender Zahl der Verfahren wurden 2017 etwas weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt als 2016 (-0,1 %), nämlich gut 45 700 Fälle.
Von allen durchgeführten Verfahren bewerteten die Jugendämter rund 21 700 im Jahr 2017 eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber dem Vorjahr einen leichten Anstieg um 0,6 %. Bei knapp 24 100 Verfahren (-0,6 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). Die Jugendämter sind verpflichtet, bei akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen – zunächst mit Unterstützung und Hilfeangeboten – einzugreifen. Sind die Eltern nicht in der Lage oder bereit zu kooperieren, entscheidet das Familiengericht. In rund 48 900 weiteren Fällen (+5,0 %) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (48 600) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (+9,1 %).
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Quelle: www.destatis.de