Knapp 14 % mehr ausländische Berufsabschlüsse im Jahr 2017 anerkannt

WIESBADEN – Im Jahr 2017 wurden bundesweit 21 800 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das knapp 14 % mehr Anerkennungen als im Vorjahr (19 200). 13 600 Anträge wurden 2017 als vollständig, 8 200 Anträge als eingeschränkt gleichwertig beschieden. Darunter fallen vor allem Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sowie Bescheide der teilweisen Gleichwertigkeit. 930 Anträge wurden zurückgezogen, negativ beschieden wurden 470 Anträge.

Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage von § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Das BQFG regelt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht unterliegen. Insgesamt bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen während des Jahres 2017 rund 31 100 Anerkennungsverfahren, darunter 25 000 Neuanträge. Das waren gut 14 % mehr bearbeitete Anerkennungsverfahren als im Jahr 2016 (27 300). Zu 8 000 dieser laufenden Anträge war Ende 2017 noch keine Entscheidung gefallen.

Während die Anerkennungsverfahren von in der Europäischen Union erworbenen Abschlüssen gegenüber dem Vorjahr um 11 % gesunken sind, erhöhten sich die Verfahren für Berufsabschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland um 31 % und dem außereuropäischen Ausland um 36 %. Damit teilte sich 2017 die Anzahl der Anerkennungsverfahren in etwa gleichmäßig auf Abschlüsse aus den drei Regionen auf. Am häufigsten wurden Anträge von Personen bearbeitet, die ihre Ausbildung in Syrien (3 600) abgeschlossen haben. Ihre Zahl hat gegenüber dem Vorjahr um 80 % zugenommen. Dahinter folgen Anerkennungsverfahren zu Abschlüssen aus Bosnien-Herzegowina (3 100, +41 %) und Serbien (2 400, +56 %).

Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen wie in den Vorjahren medizinische Gesundheitsberufe. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 23 500 der im Jahr 2017 bearbeiteten Verfahren. Darunter bezogen sich 10 700 Anerkennungsverfahren auf Gesundheits- und Krankenpflegerinnen beziehungsweise -pfleger, 8 000 auf Ärztinnen beziehungsweise Ärzte und 1 100 auf Physiotherapeutinnen beziehungsweise -therapeuten.

Quelle: www.destatis.de