Mehr Perspektiven, weniger Hürden – Neues Integrationsgesetz ist in Kraft getreten

Das neue Integrationsgesetz, das am 06.08.2016 in Kraft getreten ist, erleichtert Geflüchteten den Zugang zum Spracherwerb und baut bestehende Hürden beim Eintritt in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ab. Mit Blick auf die Integrationskurse bringen das neue Bundesgesetz und die gleichzeitig geänderte Integrationskursverordnung folgende konkrete Veränderungen mit sich:

Stärkere Anreize zum Kursbesuch

  • Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive (derzeit die Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia) können im Zuge der neuen rechtlichen Grundlagen ab 01.01.2017 zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und die zuständige Leistungsbehörde sie zur Teilnahme auffordert.
  • Nehmen Verpflichtete nicht am Integrationskurs teil, können ihnen Leistungen gekürzt werden.
  • Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur noch ein Jahr anstatt wie bisher zwei Jahre.

Beschleunigter Kursbeginn, mehr Transparenz

  • Kursträger veröffentlichen fortan freie Kursplätze sowie ihr Angebot an Integrationskursen auf der Plattform „KURSNET“ der Bundesagentur für Arbeit. Es ist für alle Beteiligten so leichter erkennbar, wann und wo der nächste freie Platz in einem Integrationskurs verfügbar ist.
  • Nach Anmeldung soll der Kurs innerhalb von sechs Wochen begonnen werden. Bisher war dies innerhalb von drei Monaten möglich. Damit soll gewährleistet werden, dass die Teilnehmenden künftig frühzeitig mit dem Integrationskurs beginnen können.

Mehr Raum für Wertevermittlung

  • Der Orientierungskurs dient der Wertevermittlung und umfasst künftig 100 statt vorher 60 Unterrichtseinheiten.
  • Gleichzeitig werden die Inhalte entsprechend angepasst und auf die sich ändernde Zusammensetzung der Teilnehmenden ausgerichtet.

Quelle: www.bamf.de