Viele Geflüchtete, die zu uns kommen, bringen berufliche Qualifikationen und Bildungsabschlüsse mit. Was können wir tun, damit sie ihren Platz in der Arbeitswelt finden? Ab wann dürfen Flüchtlinge arbeiten? Welche Regelungen sind zu beachten? Eine DGB-Broschüre für Beschäftigte und Mitglieder der Selbstverwaltung im Handwerk beantwortet die wichtigsten Fragen mit Blick auf die Handwerksbranchen.
Die Diskussion über die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt wird intensiv geführt, auch in den Gewerkschaften und Handwerkskammern. Für den DGB steht fest: Diese Menschen brauchen unsere Hilfe – und der Arbeitsmarkt wird von den Flüchtlingen profitieren. Viele verfügen über berufliche Erfahrungen, die dringend gebraucht werden. In Deutschland gibt es rund 600.000 freie Stellen, allein im Handwerk sind 20.000 Ausbildungsplätze unbesetzt.
Ab wann dürfen Flüchtlinge arbeiten?
Allerdings: Zum Zugang von Flüchtlingen zu Ausbildung und Beschäftigung gibt es eine Vielzahl von Regelungen. Eine entscheide Rolle spielt der jeweilige Aufenthaltsstatus. Asylsuchende dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht arbeiten. Auch für Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen gilt ein generelles Arbeitsverbot, ebenso für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern, deren Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Anerkannte Flüchtlinge dagegen dürfen jede Ausbildung und Beschäftigung annehmen.
Fakten, Ziele und Lösungen für das Handwerk
Weitere Informationen dazu liefert die Publikation „Perspektiven für Flüchtlinge im Handwerk“ des DGB. Außerdem: Was sind die Ziele der Bundesregierung, was fordert der DGB? Welche Regeln gelten auf dem Arbeitsmarkt? Was kann die Selbstverwaltung beim Thema Integration leisten? Wie können im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt werden? Der Ratgeber mit Fakten, Zielen und Lösungen für das Handwerk steht ab sofort kostenlos zum Download bereit.
Quelle: www.dgb.de