Berufsbezogene Deutschsprachförderung wird zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes
Der Bund erweitert ab 1. Juli 2016 die berufsbezogene Sprachförderung für Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die eine gute Bleibeperspektive haben. Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar auf den Integrationskursen des BAMF auf. In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Sprache. In daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkursen werden arbeitsuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
Wer an den berufsbezogenen Sprachkursen teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Die Kurse sollen pro Modul mit mindestens 15 Teilnehmern durchgeführt werden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen möglich. Die Sprachförderung wird zunächst in Form von Basismodulen à 300 Unterrichtseinheiten erfolgen. Basismodule dienen der Erreichung des Sprachniveaus B2, ausgehend vom Niveau B1. Weitere Basismodule haben das Ziel des Sprachniveaus C1 und C2. Spezialmodule werden zu einem späteren Zeitpunkt für einzelne Berufsgruppen im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung oder zum Berufszugang und für fachspezifischen Unterricht angeboten.
Die Lehrkräfte müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Deutschkenntnisse auf Niveau C1 und eine Zusatzqualifikation für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache nachweisen. Lehrkräfte ohne Zusatzqualifikation können vorübergehend für maximal zwei Jahre zugelassen werden. Die Zulassung als Lehrkraft im Integrationskurs gilt als ausreichende fachliche Qualifikation.
Die Zulassung von Trägern erfolgt im Wege eines öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens. Berechtigte ESF-BAMF-Träger sind als Maßnahmeträger mit Ihrer Kooperation über eine Übergangsregelung bis 31.12.2017 zugelassen.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung liegt in der Ressortzuständigkeit des BMAS und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt.
Quelle: BAMF