Rentenangleichung Ost-West Soziale Einheit bis 2025 vollendet

Ab 2025 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet. Der Rentenwert Ost wird an den im Westen geltenden Rentenwert schrittweise angeglichen. Das hat die Bundesregierung mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen.

Fast 30 Jahre nach dem Mauerfall wird nun auch in der Rente die Einheit vollendet. Gut sechs Millionen Menschen aus den neuen Bundesländern zahlen derzeit in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie werden davon profitieren, dass es künftig keine Unterschiede mehr bei der Rente gibt.

„Das ist eine wichtige Entscheidung, denn es ist das einzige Sozialsystem in Deutschland, was nicht gleich ist in Ost und West“, betonte Bundessozialministerin Andrea Nahles. „Gleiches Rentenrecht für alle – das kommt gut an bei den Bürgerinnen und Bürgern.“

Ab dem 1. Juli 2018 wird der Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert in sieben Schritten angeglichen: im ersten Schritt auf 95,8 Prozent des Westwertes, dann in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt demzufolge der Rentenwert Ost 100 Prozent des Rentenwerts West.

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Quelle: www.bundesregierung.de